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Schiedsrechtsänderungsgesetz stärkt Wien als Standort für Schiedsverfahren

Mit dem 01.01.2014 ist das Schiedsrechtsänderungsgesetz 2013 in Kraft getreten. Damit werden Bestimmungen der österreichischen Zivilprozessordnung über Schiedsverfahren, insbesondere über
die Anfechtung von Schiedssprüchen geändert. Entgegen der bisherigen Rechtslage ist nun vorgesehen, dass ein Schiedsspruch durch eine unmittelbar beim Obersten Gerichtshof einzubringende Klage angefochten werden kann.

Bisher war es erforderlich, Klagen auf Aufhebung von Schiedssprüchen bei dem zuständigen Gericht erster Instanz einzubringen. Das konnte zu einem Verfahren durch drei Instanzen führen, was dementsprechend zeit- und kostenaufwendig war.

Das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof über die Aufhebungsklage muss wie ein Verfahren in der ersten Instanz durchgeführt werden, einzig mit dem Unterschied, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dann endgültig und nicht mehr bekämpfbar ist. Die Gesetzesänderung macht Wien als Standort für Schiedsgerichtsverfahren noch attraktiver, weil sie zu einer Verkürzung und Verbilligung
des durch Schiedsgerichtsverfahren entstehenden Prozessaufwands führt.

Darüber, wie derartige Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in der Praxis konkret ablaufen werden, gibt es noch keine Erfahrungswerte. Interessant wird insbesondere sein zu sehen, wie der Oberste Gerichtshof allenfalls notwendig werdende Beweisaufnahmen durchführen wird. Wegen der geänderten Rechtslage muss auch das Höchstgericht neue Wege beschreiten, weil es kontradiktorische Streitverfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich bisher nicht gegeben hat.

BMA Brandstätter Rechtsanwälte betreut allerdings die erste Aufhebungsklage, die nach der neuen Rechtslage beim Obersten Gerichtshof Anfang dieses Jahres eingebracht wurde und wird daher in den kommenden Monaten entsprechende Erfahrung sammeln können, wie derartige Verfahren ablaufen.

Wir werden unsere Klienten nach Beendigung des Verfahrens darüber informieren.